„Mieten runter! Mieten runter! Mietpreisüberhöhung und Mietwucher effektiv bekämpfen und verhindern“ – unter dieser Überschrift beschloss der Kölner Rat im Juli 2025, Mietpreisüberhöhung und Mietwucher wirksamer zu bekämpfen. Die Stadtverwaltung sollte neue Instrumente entwickeln, Mieter besser unterstützen und aktiver gegen überhöhte Mieten vorgehen.
Die Überschrift des Beschlusses klingt markig, ein halbes Jahr später wird klar: Von den beschlossenen Maßnahmen merken die Kölner in Konsequenz kaum etwas. (Foto: Jannis Trieb)
Eine aktuelle Mitteilung der Verwaltung im Ausschuss für Bauen und Wohnen zeigt nun, was davon umgesetzt wurde. Das Fazit, das sich aus dem Papier ergibt, ist ernüchternd: Die rechtlichen und praktischen Spielräume der Stadt sind viel kleiner als die politische Zielsetzung.
Der Ratsbeschluss sah mehrere Maßnahmen vor, um die Kölner vor zu hohen Mieten zu schützen:
- bessere Information für Mieter
- ein digitales Meldeverfahren,
- mehr Transparenz zu Mietpreisüberhöhung und Mietwucher,
- ein Monitoring von Wohnungsinseraten,
- sowie politische Unterstützung für eine Verschärfung der Bundesgesetze
Der Anspruch war klar: Die Stadt sollte aktiver eingreifen, wenn Mieten deutlich überhöht erscheinen.
Was ist seit dem Ratsbeschluss passiert?
- Die Stadt hat ihre Internetseite zur Mietpreiskontrolle überarbeitet, ein Funktionspostfach eingerichtet und informiert ausführlich über Verfahren und rechtliche Grundlagen. Hinweise von Bürger werden gesammelt, auch Meldungen aus einer bundesweiten App laufen dort ein.
- Nicht umgesetzt wird dagegen ein digitaler Mietspiegelrechner. Die Verwaltung hält ihn für „nicht zielführend“, weil erfolgreiche Verfahren nicht an der Berechnung der Vergleichsmiete scheitern, sondern an bundesrechtlichen Vorgaben.
Eine hohe Miete reicht juristisch nicht
Die Verwaltung macht deutlich, warum kommunales Einschreiten so schwierig ist. Nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz genügt es nicht, dass eine Miete mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Zusätzlich muss nachgewiesen werden, dass Vermietende eine Mangellage auf dem Wohnungsmarkt ausgenutzt haben.
Die Hürden dafür sind hoch. Mieter müssen darlegen, welche Wohnungen sie gesucht haben, warum diese Suche erfolglos war und dass sie auf genau diesen Vertrag angewiesen waren.
Außerdem wird auf den Wohnungsmarkt im gesamten Stadtgebiet geschaut – nicht nur auf ein einzelnes Viertel.
Die Verwaltung formuliert die Konsequenz selbst deutlich: In der Praxis kommen „fast alle Ermittlungsverfahren“ zu dem Ergebnis, dass dieser Nachweis nicht erbracht werden kann.
Aus dem Verliebt in Köln-Shop:528 Meldungen – ein Bußgeld
2025 gingen 528 Meldungen wegen möglicher Mietpreisüberhöhung bei der Stadt ein. Daraus entstanden 12 Ermittlungsverfahren. Sieben davon wurden bereits wieder abgeschlossen – weil die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt waren oder Rückmeldungen ausblieben.
Ein einziger Fall führte zu einem Bußgeld von 5.000 Euro; selbst dieser ist noch gerichtlich anhängig.
Diese Relation – viele Hinweise, kaum verwertbare Verfahren – beschreibt ziemlich genau das Spannungsfeld zwischen politischem Anspruch und rechtlicher Realität.
Monitoring von Inseraten: politisch gewollt, praktisch kaum umsetzbar
Auch beim angekündigten Monitoring von Wohnungsanzeigen zeigt sich die Grenze: Rechtlich relevant ist nur die vereinbarte Miete, nicht das Inserat. Anzeigen können nicht sanktioniert werden.
Zudem fehlt Personal. Der Bereich Wohnraumschutz ist laut Verwaltung bereits stark belastet. Neue Aufgaben wie ein systematisches Monitoring könnten nur „nachrangig“ erledigt werden – also hinter anderen Pflichtaufgaben.
Symbolpolitik, die nicht bei den Kölnern ankommt
Sowohl Rat als auch Verwaltung verweisen auf Reformpläne auf Bundesebene. Die Vorschriften zu Mietpreisüberhöhung und Mietwucher sollen überprüft werden. Die Stadt unterstützt diese Initiative ausdrücklich – weil sich die entscheidenden Stellschrauben im Bundesrecht befinden.
Bei dem Bericht und den spärlichen Ergebnissen drängt sich vor allem eine Frage auf: Hat die Kölner Politik überhaupt Mittel, um gegen hohe Mieten vorzugehen?
Der Ratsbeschluss aus dem Jahr 2025, mit knackigen Überschriften aber weitestgehend wirkungslosen Forderungen, lässt daran zumindest Zweifel aufkommen. So ist es lediglich Symbolpolitik, die den Menschen in Kölner allerdings kaum konkrete Verbesserungen bringt.
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