Hundenamen Köln

Stadt Köln plant Erhöhung der Hundesteuer schon im Januar

Kölns Hundehalterinnen und Hundehalter müssen sich auf höhere Kosten einstellen. Die Stadt plant eine Erhöhung der Hundesteuer ab dem Jahr 2026. Grundlage ist eine Beschlussvorlage, über die der Rat Mitte Dezember entscheidet. Es wäre die erste Anpassung seit mehr als zwei Jahrzehnten.

Seit 22 Jahren unverändert – jetzt soll nachjustiert werden

Aktuell zahlen Kölnerinnen und Kölner 156 Euro Hundesteuer pro Jahr und Tier. Dieser Satz ist seit 22 Jahren unverändert. (Foto: Heidi Schneider)

Nach dem Willen der Verwaltung soll die Steuer ab 2026 um 18 Euro steigen. Damit würde der Jahresbetrag künftig 174 Euro betragen – das entspricht einem Plus von 1,50 Euro pro Monat.

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Die Stadt begründet die Erhöhung mit der allgemeinen Kostenentwicklung und damit, dass die Hundesteuer zuletzt grundlegend überprüft wurde. Gleichzeitig sollen mit den Mehreinnahmen auch neue Steuerbefreiungen finanziert werden.

Deutlich mehr Hunde in Köln

Ein weiterer Grund für die Anpassung ist die wachsende Zahl an Hunden im Stadtgebiet. Innerhalb von zehn Jahren ist die Zahl der gemeldeten Hunde um rund 26 Prozent gestiegen – von 34.507 im Jahr 2014 auf 43.545 im Jahr 2024.

Die Hundesteuer gilt in Köln auch als sogenannte Lenkungssteuer, mit der indirekt Verunreinigungen und sicherheitsrelevante Risiken reduziert werden sollen. Heißt: Der Anreiz, sich einen Hund in der Stadt anzuschaffen, soll damit verringert werden.

Trotz der geplanten neuen Ermäßigungen rechnet die Stadt mit zusätzlichen Einnahmen von rund 770.000 Euro pro Jahr.

Mehr Entlastung für Menschen mit wenig Geld

Parallel zur Erhöhung plant die Stadt soziale Ausgleichsregelungen. Menschen, die laufende Hilfen zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter beziehen, sollen weiterhin nur den ermäßigten Steuersatz von 60 Euro pro Jahr zahlen. Die bestehende Ermäßigung wird dafür entsprechend angepasst.

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Steuerbefreiung für Assistenz- und Rettungshunde

Ein weiterer zentraler Punkt der geplanten Satzungsänderung betrifft Assistenzhunde. Bisher waren faktisch nur Blindenführhunde steuerbefreit. Künftig sollen auch andere zertifizierte Assistenzhunde – etwa für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Hörbehinderung oder chronischen Erkrankungen wie Diabetes oder Epilepsie – vollständig von der Hundesteuer befreit werden.

Grundlage ist die inzwischen bundesweit geltende Assistenzhundeverordnung. Auch Rettungshunde bleiben steuerfrei, sofern sie eine abgeschlossene Ausbildung nachweisen können. Die Anforderungen sollen künftig klarer geregelt werden.

Neue Regeln für Tierheimhunde

Ebenfalls neu geregelt wird die Steuerbefreiung für Hunde aus Kölner Tierheimen. Bislang lief diese über eine Subventionslösung, künftig soll sie direkt in der Satzung verankert werden.

Wer einen Hund aus einem Kölner Tierheim übernimmt, wird für zwei Jahre von der Hundesteuer befreit. Hunde, die bei der Übernahme mindestens acht Jahre alt sind, sollen sogar dauerhaft steuerfrei bleiben, um ihre Vermittlung zu erleichtern.

Entscheidung noch im Dezember

Über die Änderung der Hundesteuersatzung beraten zunächst die zuständigen Ausschüsse, bevor der Rat der Stadt Köln am 16. Dezember final entscheiden soll.

Die Verwaltung drängt auf eine schnelle Beschlussfassung, da die neuen Hundesteuerbescheide bereits im Januar 2026 verschickt werden sollen.

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