Schöne Bescherung für einen Lotto-Spieler aus dem Raum Köln. Er hat am Nikolaustag einen satten Gewinn. Exakt 2.157.398,60 Euro landen auf seinem Konto. Der anonyme Spieler hatte sechs richtige Glückszahlen 2, 15, 27, 42, 43 und 45 im Spiel 6 aus 49 und traf damit die zweite Gewinnklasse. Lediglich die korrekte Superzahl 1 fehlte ihm, um den Jackpot im ersten Rang zu knacken. Das teilte West Lotto nun in einer Mitteilung mit.
Lotto-Gewinn ist steuerfrei
Der Neu-Millionär hat seine Tippreihen für die Lotto-Ziehungen am Mittwoch (6. Dezember) und Samstag (9. Dezember) abgegeben – somit hat er noch weitere Chancen auf Gewinne. Neben dem Gewinner aus dem Kölner Raum gab es noch einen weiteren Gewinner aus Hessen. Er hatte ebenfalls 6 Richtige und erhält die gleiche Summe ausgezahlt.
Praktisch für den Lotto-Gewinner aus dem Raum Köln: Da ein Lotto-Gewinn Glückssache ist, ist er steuerfrei! Der Gewinn fällt nicht unter eine der Einkunftsarten, die in § 2 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes geregelt sind. Die gesamten 2,1 Mio. verbleiben also bei ihm.
Anzeige:Wann verfällt der Lotto-Gewinn?
Wer im Lotto gewinnt, muss in der Regel seinen Lotto-Schein vorzeigen. In der Regel gibt es eine Frist von drei Jahren. Pech hat, wer den Lotto-Schein verloren hat. Denn dann haftet die Lotto-Gesellschaft da nicht für. Sicherer ist es bei Online-Spielern, die ihre Bankdaten hinterlegt haben. Hier wird der Gewinn automatisch überwiesen.
Lotto-Milionären wird übrigens geraten, ihren Gewinn nicht an die große Glocke zu hängen. Das nämlich ruft schnell Neider und solche Leute auf den Plan, die etwas vom Kuchen abhaben wollen. Auch der Bankberater ist nicht immer der richtige Ansprechpartner, da er auf Provisionen aus ist und nicht unabhängig agiert.
Wer Geld vom Staat erhält und im Lotto gewinnt, muss den Gewinn als Einnahmen angeben. Die Leistungen können dann entsprechend reduziert werden.