Der historische 4711-Schriftzug am Heumarkt 55 hängt seit über 50 Jahren gegenüber dem Reiterdenkmal. Für viele Kölner ist er ein Stück Köln, identitätsstiftend und stilprägend. Die Tage der alten Reklame am Heumarkt sind allerdings gezählt. Am 19. Februar wird die alte Werbung demontiert.
Im Frühjahr 2024 wird auch das Haus abgerissen, das bereits leer steht. Es weicht einem Neubau, an dessen Fassade die 4711-Reklame nicht mehr eingeplant ist. Zahlreiche Kölner hatten zuletzt ihr Bedauern darüber geäußert.
Doch was passiert ab Februar mit der Reklame?
- 4711 hat aktuelle noch keine neue Verwendung, wie eine Sprecherin von Mäurer & Wirtz mitteilte.
- Auf der Verliebt in Köln-Seite auf Facebook hat ein Aufruf zur Rettung des Schriftzuges zuletzt zehntausende Kölner erreicht und wurde hundertfach geteilt.
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Kölner Hotelier will 4711-Reklame retten
Nun hat sich der Kölner Hotelier und Gastronom Roberto Campione in die Debatte eingeschaltet, der unter anderem das Park-Café im Rheinpark betreibt. Er sagt:
- „Es darf nicht sein, dass die Reklame einfach aus dem Stadtbild verschwindet. Die 4711-Werbung vom Heumarkt ist ein Stück Köln und sollte deshalb für alle sichtbar erhalten bleiben.“
Campione könnte sich gut vorstellen, dass man den Schriftzug am Hotel Monte Christo in der Kölner Altstadt, das er betreibt, anbringt. Das Hotel liegt in der Straße Große Sandkaul, nur einen Steinwurf vom Heumarkt. Auch die historische Fassade des Hotels am Augustinerplatz am Kaufhof wäre auch seiner Sicht ein geeigneter Ort. An beiden Orten würde die 4711-Reklame zentral in der Kölner City erhalten bleiben.
„Ich finde auch, dass der Flughafen ein guter Standort wäre. Für Passagiere, die hier ankommen, ist er gewissermaßen das Tor zu Stadt“, bringt Campione einen dritten Standort ins Spiel. Seine Vorschläge will er in den kommenden Wochen mit Mäurer & Wirtz besprechen.
Anzeige:Kann der 4711-Schriftzug einfach umziehen?
Die Herausforderung bei einem Umzug: Die historische Reklame entspricht nicht mehr den Werberichtlinien der Stadt Köln. Würde ein Umzug an bürokratischen Hürden scheitern? Die Stadt Köln erklärt dazu auf Anfrage:
- „Eine Anbringung an einem anderen Gebäude ist durchaus denkbar. Die Möglichkeiten können im konkreten Einzelfall geprüft werden.“
Die Stadt weißt darauf hin, dass Ausnahme durchaus erteilt werden können: „Sollte eine Werbesatzung betroffen sein und die Werbeanlage gegen konkrete Festsetzungen verstoßen, kann eine Ausnahme erteilt werden, wenn die Satzung sinngemäß eingehalten wird.“ Wichtig sei laut Stadt Köln in diesem Zusammenhang, dass die Werbeanlage nicht zu dominant ist und sich in die Architekturgliederung des betreffenden Gebäudes einfügt.
Warum steht die Reklame nicht unter Denkmalschutz?
Die historische 4711-Reklame hängt seit fast 50 Jahren am Heumarkt, wurde hier in den 70er-Jahren angebracht. Die Reklame steht im Gegensatz zur Reissdorf Reklame am Rudolfplatz („Er trinkt / Sie trinkt“) nicht unter Denkmalschutz.
Zu einem möglichen Denkmalwert der 4711-Werbung teilte die Stadt Köln 2023 auf Nachfrage mit: „Nur bei einer Einstufung des Gebäudes als Baudenkmal wäre gegebenenfalls auch die 4711-Werbung als denkmalwerter Bestandteil erachtet worden. Der 4711-Werbung am Gebäude kommt jedoch – ohne das Gebäude – kein eigenständiger Denkmalwert zu.“
Das marode Gebäude, das nun abgerissen wird, wurde laut Stadt Köln 2014/15 im Rahmen einer Begehung der Altstadt seinen potentiellen Denkmalwert hin geprüft: Damals wurde festgestellt, dass keine Denkmaleigenschaft vorliegt.
Gab es keine Möglichkeit, den Schriftzug am Heumarkt zu erhalten?
Investor Hansainvest Real Assets teilte 2023 mit, die 4711-Reklame „wäre heute nicht mehr im Einklang mit den geltenden Werberichtlinien der Stadt Köln“.
Laut Stadt Köln gibt aber durchaus die Möglichkeit für Ausnahmen bei den Richtlinien. Eine Sprecherin der Stadt Köln bestätigte vergangenes Jahr auf Nachfrage: „Die 4711-Werbung, die vor der Satzung (Anm. d. R.: die Baugestaltungssatzung B23 trat erst in Kraft, als die Werbung schon hing) angebracht wurde, überschreitet die Größenbegrenzungen deutlich.“
Gleichzeitig verwies sie jedoch auch auf möglichen Ausnahmen der Werberichtlinien: „Eine Ausnahme von der Satzung ist im Einzelfall möglich, insbesondere bei Einfügung in die Architekturgliederung und die Fassade und Zurückhaltung gegenüber der Architektur. Der Vorhabenträger sieht jedoch nicht vor, die Werbung zu erhalten.“