Rollkoffer und Trolleys dürfen schon seit Längerem aus Sicherheitsgründen nicht mit in den Kölner Dom genommen werden. Das hat Besucher, die trotzdem gerne den Dom besuchen möchten, zuletzt häufig vor ein Dilemma gestellt. In der näheren Umgebung gibt es am Hauptbahnhof zwar eine Gepäckaufbewahrung, das ist für kurze Abstellzeiten jedoch umständlich und langwierig.
Darauf hat der Kölner Dom nun reagiert: Ab sofort können Durchreisende ihre Gepäckstücke für die Dauer ihres Dombesuchs in unmittelbarer Domnähe deponieren: Direkt neben dem Kölner Domshop hat eine Gepäckaufbewahrung eröffnet. (Fotos: Hohe Domkirche Köln, P. Modanese)

„Wir reagieren damit auf den Umstand, dass die Aufbewahrungsmöglichkeiten für Gepäck in der näheren Domumgebung oftmals überlastet sind“, erklärt Dompropst Msgr. Guido Assmann. „Unsere neue Gepäckaufbewahrung bietet Menschen, die mit Koffern und größeren Taschen in der Stadt unterwegs sind, die Möglichkeit, ihr Gepäck sicher, günstig und in direkter Domnähe unterzubringen.
So können sie unkompliziert und in Ruhe den Innenraum des Domes besuchen oder den Südturm besteigen.“
Die neue Gepäckaufbewahrung ist in einem dezenten Container direkt neben dem Domshop auf dem Roncalliplatz untergebracht und täglich von 10 bis 18 Uhr geöffnet.
Sie ist nicht als Ersatz für eine generelle Gespäckaufbewahrung im Kölner Hauptbahnhof gedacht, sondern für alle Leute, die den Dom besuchen oder auf den Südturm des Doms steigen wollen.
Die Verwahrung eines Gepäckstücks am Dom ist für für maximal 2 Stunden möglich. Sie kostet 3 Euro.
Anzeige:Weitere Regeln für den Besuch im Dom:
- Besucher des Kölner Doms werden gebeten, eine der Würde des Gotteshauses angemessene Kleidung zu tragen. Idealerweise sind Schultern und Oberkörper bedeckt.
- Speisen und Getränke sind außerhalb des Doms zu verzehren.
- Im gesamten Domgebäude darf nicht geraucht werden. Dies gilt auch für E-Zigaretten.
Fotoregeln für den Kölner Dom
- Fotografieren (ohne Blitzlicht) und Videoaufnahmen mit überschaubarer technischer Ausstattung sind außerhalb der Gottesdienste für private Zwecke gestattet.
- Die Veröffentlichung von Fotografien und Videos für nicht-private Zwecke – etwa zur kommerziellen und weltanschaulich werbenden Nutzung (auch auf privaten Webseiten oder in sozialen Medien) – ist grundsätzlich vorab genehmigungspflichtig