Karfreitag Köln

Was an Karfreitag 2023 in Köln verboten und was erlaubt ist

In Köln gelten für den Karfreitag mehrere Sonderregelungen im Vergleich zu „normalen“ Feiertagen. Der Freitag ist ein so genannter „stiller Feiertag“. Das bringt besonders für Gewerbetreibende und Veranstalter mehrere Einschränkungen mit sich.

Ich habe hier aufgeschrieben, was an Karfreitag in Köln erlaubt und was verboten ist.

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Was ist an Karfreitag in Köln verboten?

  • Ab Gründonnerstag um 18 Uhr sind öffentliche Tanzveranstaltungen verboten.
  • Von Karfreitag, 0 Uhr, bis Ostersamstag, 6 Uhr, sind keine öffentlichen Veranstaltungen erlaubt. Das betrifft Märkte, sportliche Veranstaltungen, Zirkusaufführungen und Volksfeste.
  • Auch Fußball- oder Eishockeyspiele in den Profiligen dürfen nicht stattfinden.
  • Ebenfalls verboten sind Unterhaltungsveranstaltungen (etwa Stadtführungen mit unterhaltendem Charakter) sowie Theater- und Musik-Aufführungen wie Opern, Operetten, Balletts, Musicals, Puppenspiele und ähnliche Unterhaltungsveranstaltungen.
  • So genannte „Unterhaltungsdarbietungen“ in Gaststätten und Diskotheken sind ebenfalls verboten. Spielhallen und Wettannahmestellen dürfen nicht öffnen.
  • Autowaschanlagen und Waschsalons müssen geschlossen bleiben.
  • Supermärkte und der Einzelhandel haben wie an normalen Feiertagen geschlossen.
  • Es ist nicht erlaubt, an Karfreitag umzuziehen.

Was ist an Karfreitag in Köln geöffnet?

  • Kunstausstellungen, Kunstführungen, Tierschauen und ähnliche Veranstaltungen sind an Karfreitag erlaubt. Wer also einen Ausflug in einen Tierpark machen will, kann das tun.
  • Restaurant und Brauhäuser sind geöffnet. Es wird hier jedoch keine Musik gespielt.
  • Auch Museen und der Kölner Zoo (Infos zum Zoo hier) dürfen an Karfreitag öffnen.
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  • Auch Freizeitparks wie das Phantasialand sind an Karfreitag geöffnet. Es finden jedoch keine Shows statt.
  • Saunen, Bräunungs- und Fitnessstudios haben ebenfalls geöffnet.
  • Ein Vereinsleben, etwa auf Tennisanlagen, kann ebenfalls stattfinden.
  • Erlaubt sind auch Veranstaltungen, „die religiöser, weihevoller Art oder sonst ernsten Charakters sind und dem besonderen Wesen dieses Feiertages entsprechen“. Diese dürfen aber erst nach der Hauptzeit des Gottesdienstes stattfinden. Das bedeutet, erst ab 11 Uhr, wie die Stadt Köln erklärt.

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