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Rund ums Kölner Stadion: Anwohnerschutz wird ausgeweitet – diese Straßen bleiben offen

Wenn der 1. FC Köln spielt oder ein großes Konzert im Rheinenergie-Stadion stattfindet, wird die Parkplatzsuche auch in den umliegenden Wohnvierteln zum Problem. Die Stadt Köln weitet deshalb den Anwohnerschutz in Müngersdorf und Junkersdorf aus. Die neuen Regeln gelten ab Ende Januar 2027. Für betroffene Anwohner ist allerdings schon vorher ein Termin wichtig.

Starten soll die Erweiterung mit dem Heimspiel des 1. FC Köln gegen den VfB Stuttgart am Spieltag zwischen dem 29. und 31. Januar 2027. Der genaue Spieltermin steht laut Stadt noch nicht fest. Grundlage ist ein Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal.

Wo die Schutzzonen größer werden

In Junkersdorf werden die bestehenden Zonen 03 und 05 nach Westen bis zur Autobahn 1 erweitert. Hinzu kommt eine neue Schutzzone 06, die durch die Militärringstraße, die Vitalisstraße und die Widdersdorfer Straße begrenzt wird.

Drei Straßen bleiben jedoch offen: die Jungbluthgasse, die Marsdorfer Straße und der Statthalterhofweg. Ein Testlauf im vergangenen Jahr habe gezeigt, dass diese Verbindungen für die Erreichbarkeit des Viertels notwendig seien, erklärt die Stadt.

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Welche Straßen und Adressen genau betroffen sind, lässt sich auf der Internetseite der Stadt Köln zum Stadionverkehr nachsehen. Dort gibt es einen Übersichtsplan sowie eine digitale Karte mit den Schutzzonen, den Ein- und Ausfahrtsmöglichkeiten und den durchfahrtsberechtigten Adressen.

Diese Karte zeigt, welche Straßen künftig gesperrt sind. Grafik: Stadt Köln

Wann die Zufahrten gesperrt werden

Die Sperren gelten in der Regel drei Stunden vor Fußballspielen und vier Stunden vor Konzertbeginn. Mit Beginn der Veranstaltung endet die Sperrung.

Während dieser Zeit können Berechtigte die Sperren mit einer entsprechenden Durchfahrtsberechtigung passieren. Voraussetzung ist, dass ihre Zieladresse innerhalb der Schutzzone liegt und die Anfahrt zwingend über eine der Sperren erfolgen muss.

Das bedeutet: Nicht jede Wohnadresse innerhalb einer Schutzzone erhält automatisch eine Berechtigung. Anschriften, die über das übergeordnete Straßennetz erreichbar sind, bekommen laut Stadt keine.

Zu Fuß und mit dem Fahrrad dürfen die Sperren jederzeit passiert werden.

Anwohner sollten den Antrag bis Ende November stellen

Wer bereits eine Durchfahrtsberechtigung besitzt, kann diese weiterhin nutzen. Allerdings ändern sich einzelne Zufahrten.

Anwohner in den neuen beziehungsweise erweiterten Schutzzonen beantragen ihre Berechtigung beim Kundenzentrum Lindenthal. Die Stadt empfiehlt, den Antrag frühzeitig und spätestens bis zum 30. November 2026 zu stellen. So soll genügend Zeit bleiben, um die Anträge zu bearbeiten und die Berechtigungen vor dem Start der Erweiterung auszustellen.

An Veranstaltungstagen muss die Berechtigung dem Wachpersonal an den Sperren gezeigt werden. UEine Weitergabe an Unberechtigte ist verboten.

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Weniger Parksuchverkehr im Wohnviertel

Das Anwohnerschutzkonzept rund um das Stadion besteht seit 2005. Es soll Anwohnern an Veranstaltungstagen Vorrang beim Parken geben und den Verkehr sowie die Umweltbelastung in den Wohnvierteln reduzieren. Auch Rettungsdienste und der öffentliche Nahverkehr sollen dadurch besser durchkommen.

Nach Angaben der Stadt haben Erhebungen des ruhenden Verkehrs gezeigt, dass auch außerhalb der bisherigen Zonen zusätzlicher Schutz notwendig ist.

Für die Umsetzung ist die Kölner Sportstätten GmbH zuständig. Im Zuge der Erweiterung sind an einzelnen Stellen bauliche Maßnahmen vorgesehen, etwa neue Schranken oder Verkehrsschilder. Die unmittelbar betroffenen Anwohner wurden laut Stadt bereits per Schreiben informiert.

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