Die Bundesregierung hat am Sonntag einen harten Lockdown ab Mittwoch, 16.12., beschlossen, der auch NRW und somit Köln treffen wird. Das bedeutet: In Köln wird der ohnehin bestehende Lockdown Light nochmal deutlich verschärft.
Zuletzt hatten wir euch Bilder von dem Geisterveedel Altstadt gezeigt (hier könnt ihr die Bilder sehen), die seit Wochen in den Abendstunden wie ausgestorben wirkt.
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Nun geht es noch deutlich weiter. Das sind die wichtigsten Punkte, die ab dem 16.12. bis vorerst zum 10. Januar 2021 in NRW und somit auch in Köln gelten:
Der Einzelhandel macht dicht
Das bedeutet: In den zuletzt vollen Fußgängerzonen wird es wieder leer werden. Wir haben die aus dem März und April von der leeren Schildergasse und Hohe Straße noch vor Augen. Montag und Dienstag noch können die Menschen vor Ort Weihnachtsgeschenke einkaufen, danach nicht mehr.
Geschäfte die offen bleiben dürfen
Es gibt einige Ausnahme bei Geschäften:
Supermärkte bleiben offen, Wochenmärkte auch, Lieferdienste dürfen weiter ausliefern, Reformhäuser, Apotheken, Tankstellen, Waschsalons, Reinigungen, Banken, Optiker und Drogerien bleiben offen.
Bars, Gaststätten und Brauhäuser sind ohnehin seit November geschlossen.
Kein Böllerverkauf
Es wird kein Silvesterfeuerwerk verkauft in diesem Jahr. Zu Silvester gilt an Verbot von An- und Versammlungen. In Köln ist bereits ein Böllerverbot für den Bereich der Altstadt zu Silvester beschlossen worden. Es ist möglich, dass dies noch auf weitere Veedel ausgeweitet wird.
Weihnachtsbaumverkauf darf weiter stattfinden
In NRW und somit auch in Köln dürfen weiter Weihnachtsbäume verkauft werden.
Kontaktbeschränkungen an Weihnachten
In NRW und somit auch in Köln dürfen bis zum 10. Januar maximal 5 Personen aus 2 Hausständen zusammenkommen. An Weihnachten (24. – 26.12.) gilt: Neben dem eigenen Hausstand dürfen an diesen Tagen vier weitere Personen, auch aus mehr als einem weiteren Hausstand, zusammenkommen (Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen). Es muss aber der engste Familienkreis sein.
Beschränkungen bei Kitas
Wer eine Kita-Betreuung braucht, wird sie auch weiter bekommen. Die Landesregierung appelliert aber an die Eltern, die Kinder wann immer es geht, zuhause zu lassen.
Kein Alkohol in der Öffentlichkeit
Vom 16. Dezember bis zum 10. Januar ist es in Köln verboten, Alkohol in der Öffentlichkeit zu trinken.
Friseure dicht
Friseursalons werden ab Mittwoch ebenfalls geschlossen sein.
Regelungen für Gottesdienste
Gottesdienste sind möglich, wenn die Leute eine Maske tragen und einen Abstand von 1,5 Metern einhalten. Es darf außerdem nicht gesungen werden.
Im Kölner Dom werden am 24.12. um 18 Uhr, 20 Uhr, 22 Uhr und 24 Uhr Christmetten stattfinden, zu denen man sich vorher anmelden muss. Hier die Infos zur Anmeldung
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