Während der Corona-Zeit waren sie plötzlich aus dem Stadtbild verschwunden, mittlerweile sind E-Scooter wieder da. Und tatsächlich ist es ja so schön einfach: Die Anmeldung bei dem Anbieter ist schnell gemacht. Man nimmt sich einen E-Scooter – und fährt los.
Tatsächlich aber gibt es einige Tücken und vor allem auch Gefahren. Allein 2019 fischte die Kölner Polizei über 200 Leute von E-Scootern, die besoffen gefahren sind. Bis Ende Juni gab es im Jahr 2020 46 Verletzte bei E-Scooter Unfällen in Köln.
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Diesen Regeln gelten für E-Scooter und ihre Fahrer in Köln und diese Strafen drohen ihnen, wenn sie sich nicht dran halten:
- Generell darf man mit E-Scootern auf der Straße und dem Radweg fahren. Es ist nicht erlaubt, auf Fußgängerwegen oder in der Fußgängerzone zu fahren. Straßen, die ein „Radfahrer frei“-Schild haben, dürfen ebenfalls nicht befahren werden.
- Wer einen E-Scooter leiht, muss mindestens 18 Jahre alt sein. Wer privat einen besitzt, darf bereits ab 14 Jahren fahren-
- Wer einen E-Scooter mit in die KVB nimmt, muss dafür ein Fahrradticket ziehen. Nur bei Rollern, die man zusammenklappen kann, muss man kein Ticket ziehen.
- Es ist verboten, den E-Scooter in der Fußgängerzone, rund um den Dom und am linksrheinischen Innenstadt-Rheinufer abzustellen. Wer E-Scooter falsch abstellt und den Verkehr behindert, zahlt 15 Euro Verwarngeld.
- Wer auf dem Gehweg fährt, zahlt zwischen 15 und 30 Euro Verwarngeld.
- Das Thema Alkohol wird bei E-Scooter genauso gehandhabt, wie beim Auto. Bedeutet:
- Ab 0,3 Promille: Strafverfahren
- 0,5 – 1,09 Promille: Ordnungswidrigkeitsverfahren
- Über 1,1 Promille: Strafverfahren
- Für Fahranfänger gilt: 0,0 Promille.
- Ab 0,5 Promille müssen Leute, die einen Führerschein besitzen, mit einem Fahrverbot rechnen. Für Ersttäter liegt die Dauer bei einem Monat, wer den Lappen schonmal abgeben musste, muss ihn 3 Monate abgeben. Wer von der Polizei erwischt wird, muss den Führerschein übrigens an Ort und Stelle abgeben.
Weitere offizielle Infos der Stadt Köln findet ihr auf dieser Seite.
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