Sie sind mittlerweile ein fester Bestandteil des Stadtbilds in Köln, doch sie sorgen immer wieder auch für Ärger und Probleme: E-Scooter kann man sich in Köln an jeder Ecke für günstiges Geld ausleihen und damit durch die Stadt fahren.
Für die einen sind sie ein praktisches Fortbewegungsmittel, für andere sind sie ein Ärgernis: Denn sie stehen nicht selten kreuz und quer in der Stadt, werden in den Rhein oder in Weiher geworfen. Viele Kölner wünschen sich beim Thema E-Scooter mehr Rücksicht für den öffentlichen Raum.
E-Scooter in Köln: Viele Unfälle unter Alkoholeinfluss
Dazu kommen weitere Problem mit E-Scootern im Verkehr: Nach fast jedem Wochenende verfasst die Kölner Polizei Pressemitteilungen, in denen es um Unfälle mit E-Scooter Beteiligung geht. Bei der großen Mehrheit der Unfälle waren die Fahrer alkoholisiert und trugen zum Teil schwere Verletzungen – häufig am Kopf oder im Gesicht – davon. Einen Helm muss man auf dem Roller nicht tragen.
Innerhalb des Miet-Gebiets kann man die E-Scooter quasi überall abstellen. Und auch das sieht man im Straßenbild: Sie stehen quer auf Bürgersteigen oder Straßen. Es gibt viele Beispiele, wo es nicht nur unschön aussieht, sondern auch die anderen Verkehrsteilnehmer behindert oder auch gefährlich ist.
Zettel an E-Scooter in Neuehrenfeld
In Neuehrenfeld nahe des Takuplatzes hat Ruth Schorn nun eine interessante Entdeckung gemacht, die einigen Kölnern wohl aus der Seele spricht: Dort hat jemand an einem E-Scooter auf dem Gehweg einen Zettel so angebracht, dass er gut sichtbar am Lenker hängt: „Asozial abgestellt“, steht daran.
Der Zettel ist mit einem Kabelbinder so befestigt, dass er zugleich die Handbremse des E-Scooters festzieht und es einem Nachmieter so zunächst nicht möglich ist, den E-Scooter zu nutzen. Der neue Nutzer ist also zwangsläufig damit konfrontiert, einmal darüber nachzudenken, wo er nach seiner nächsten Fahrt den Roller abstellt.
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E-Scooter in Köln: Die Regeln
In Köln gibt es zahlreiche Regeln, die für E-Scooter gelten:
Anzeige:- Generell darf man mit E-Scootern auf der Straße und dem Radweg fahren. Es ist nicht erlaubt, auf Fußgängerwegen oder in der Fußgängerzone zu fahren. Straßen, die ein „Radfahrer frei“-Schild haben, dürfen ebenfalls nicht befahren werden.
- Wer einen E-Scooter leiht, muss mindestens 18 Jahre alt sein. Wer privat einen besitzt, darf bereits ab 14 Jahren fahren.
- Wer einen E-Scooter mit in die KVB nimmt, muss dafür ein Fahrradticket ziehen. Nur bei Rollern, die man zusammenklappen kann, muss man kein Ticket ziehen.
- Es ist verboten, den E-Scooter in der Fußgängerzone, rund um den Dom und am linksrheinischen Innenstadt-Rheinufer abzustellen. Wer E-Scooter falsch abstellt und den Verkehr behindert, zahlt 15 Euro Verwarngeld.
- Wer auf dem Gehweg fährt, zahlt zwischen 15 und 30 Euro Verwarngeld.
- Das Thema Alkohol wird bei E-Scooter genauso gehandhabt, wie beim Auto. Bedeutet:
- Ab 0,3 Promille: Strafverfahren
- 0,5 – 1,09 Promille: Ordnungswidrigkeitsverfahren
- Über 1,1 Promille: Strafverfahren
- Für Fahranfänger gilt: 0,0 Promille.
- Ab 0,5 Promille müssen Leute, die einen Führerschein besitzen, mit einem Fahrverbot rechnen. Für Ersttäter liegt die Dauer bei einem Monat, wer den Lappen schonmal abgeben musste, muss ihn 3 Monate abgeben. Wer von der Polizei erwischt wird, muss den Führerschein übrigens an Ort und Stelle abgeben.
2 Kommentare
Kurt Gassner
Sind wir doch einmal Ehrlich, die große mehrheit der Kölner Bürger braucht diese Roller nicht. Darum einfach weg damit. Zu Fuss gehen ist eh viel Gesünder und damit wäre der Ärger doch nicht mehr da.
Klaus Schieferstein
Hallo,
wären von Anfang an anständigen Regeln aufgestellt worden, gäbe es viele Probleme nicht mit den Dingern.
Ich fürchte aber hier hat man sich von den Betreibern zu zuviel Freiheit belabern lassen.
Die Entlastung des Autoverkehrs durch E-Scooter ist minimal.
Die meisten Nutzer sind Menschen die vorher zu Fuß gegangen sind oder ÖPNV benutzt haben. (Also sogar eher Kontraproduktiv)
Zusätzlich und/oder ergänzend zu den aufgeführten Regeln der Stadt Köln.
1. Annahme und Abstellen von E-Sootern nur an dafür festgelegten Plätzen in den Stadtteilen.
2. Nutzung nur mit Mofaführerschein.
3. Helmpflicht.