Die Stadt Köln will in mehreren Bewohnerparkgebieten der Innenstadt Parkplätze aufgeben. Grund dafür sind zu enge Straßenabschnitte, die im Einsatzfall für Feuerwehr oder Rettungsdienst zum Problem werden können. Die Mindestfahrbahnbreite von 3,05 Metern soll künftig überall eingehalten werden – auch dort, wo aktuell noch Fahrzeuge am Straßenrand stehen.
Auslöser: Verzögerung bei einem Feuerwehreinsatz
Konkret wurde der Schritt nach einem Vorfall im März 2025 eingeleitet. Bei einem Feuer in Humboldt/Gremberg verzögerte sich der Zugang zum Brandort um mehrere Minuten, weil ein Fahrzeug die Durchfahrt blockierte. Die Feuerwehr hatte daraufhin Hinweise auf weitere kritische Stellen gegeben, auch aus der Bürgerschaft gab es entsprechende Rückmeldungen.
Diese Parkplätze entfallen
Nach einer Prüfung hat die Stadt eine Liste von Straßenabschnitten erstellt, auf denen künftig nicht mehr geparkt werden darf. Betroffen sind fünf Bewohnerparkgebiete mit insgesamt über 450 Parkplätzen. Die Maßnahme wird schrittweise umgesetzt – priorisiert werden laut Verwaltung diejenigen Straßen, die von Feuerwehr und Rettungsdiensten ausdrücklich genannt wurden.
Hier ein Überblick der betroffenen Bereiche:
- Gereonsviertel: 42 Parkplätze (u. a. Norbertstraße, Römergasse)
- Griechenmarktviertel: 80 Parkplätze (u. a. Frankstraße, Thieboldsgasse, Huhnsgasse)
- Agnesviertel I & II: 256 Parkplätze (u. a. Ewaldistraße, Weißenburgstraße, Neusser Wall)
- Pantaleonsviertel: 75 Parkplätze (u. a. Friedenstraße, Schnurrgasse, Steinstraße)
Reaktion auf den Wegfall: Bewohnerparken soll ausgeweitet werden
Um die Situation für Anwohner*innen zu entschärfen, plant die Stadt, die verbleibenden Parkplätze in den betroffenen Vierteln stärker dem Bewohnerparken vorzubehalten. Eine entsprechende Beschlussvorlage ist in Vorbereitung.
Mehrfachnutzung von Parkplätzen im Blick
Zusätzlich wird innerhalb der Stadtverwaltung geprüft, wie vorhandene Parkflächen außerhalb des klassischen Straßenraums besser genutzt werden können – zum Beispiel Supermarktparkplätze in den Abendstunden. Ein entsprechendes Pilotprojekt mit dem Anbieter Ampido läuft bereits an mehreren Standorten.
Hintergrund: Mindestbreite für Einsatzfahrzeuge vorgeschrieben
Laut Straßenverkehrsordnung muss an engen oder unübersichtlichen Stellen so geparkt werden, dass jederzeit eine Fahrgasse von mindestens 3,05 Metern frei bleibt. Diese Breite ergibt sich aus der maximalen Fahrzeugbreite von 2,55 Metern plus 50 cm Sicherheitsabstand. Das Halten oder Parken ist dort verboten – auch ohne gesonderte Beschilderung.
Weitere Schritte
Die Stadt will vor der Umsetzung einzelner Maßnahmen jeweils die betroffenen Anwohner*innen informieren. Insgesamt gibt es im Stadtbezirk Innenstadt/Deutz rund 23.000 bewirtschaftete Parkplätze im öffentlichen Raum. In fast allen Fällen handelt es sich um Bewohnerparkgebiete.
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