Altstadt Gastronomie

Schon ab Oktober: Neue Regeln für Außengastronomie in der Kölner Altstadt

In einem langen Verfahren hat die Stadt Köln in den vergangenen Jahren (auch im Dialog mit Gastronomen) ein neues Regelwerk für die Außengastronomie in der Stadt erarbeitet. Herausgekommen ist ein Katalog mit über 35 Seiten und dem Titel „Köln. Gestaltet. Außengastronomie.“

Der Begriff „Stadtbild“ wurde zuletzt ja in einem politischen Kontext benutzt und diskutiert. Sinn und Zweck der Außengastronomie-Regeln ist in diesem Fall tatsächlich das Stadtbild optisch aufzuwerten. Wo besonders viele internationale Gäste unterwegs sind, gelten deshalb noch einmal strengere Regeln.

Die neuen Vorgaben für die Außengastronomie werden in mehreren Phasen eingeführt, wie die Stadt Köln zuletzt mitteilte.

  • Seit 2025: Neue Außengastronomieflächen werden nur noch nach dem neuen Regelwerk genehmigt. Die Corona-Sonderregeln gelten nicht mehr.
  • Ab 1. Oktober 2026: In der „Internationalen Zone“ (u. a. Altstadt) werden bestehende Genehmigungen an die neuen Regeln angepasst. Bis dahin ist eine Nutzung wie bisher möglich. Neue Erlaubnisse können dort für 2026 bis 2028 erteilt werden.
  • Ab 2027: Umstellung in Bereichen mit stadtweiter Bedeutung
  • Ab 2028: Umstellung in Bereichen mit nachbarschaftlicher Bedeutung

Heißt: Ab Oktober gelten an den touristischen Hotspots in der Altstadt bereits neue Vorgaben. Hier seht ihr, was dann vor Ort eingehalten werden muss:

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Internationale Zone: Das gilt ab dem 1. Oktober 2026

In der sogenannten Internationalen Zone – dazu zählen unter anderem große Teile der Altstadt rund um den Dom – gelten ab dem 1. Oktober 2026 strengere Vorgaben für bestehende Außengastronomien. Spätestens dann müssen genehmigte Flächen an das neue Regelwerk angepasst werden.

Einheitliches Erscheinungsbild bei Schirmen

Sonnenschirme und Markisen müssen künftig innerhalb eines Betriebs einheitlich gestaltet sein – sowohl in Form als auch in Farbe. In der Internationalen Zone gilt zusätzlich:

  • Sonnenschirme müssen grundsätzlich im Boden verankert werden
  • Dafür ist eine gesonderte Genehmigung beim Ordnungsamt erforderlich
  • Zu Baumstämmen und Baumkronen ist ein Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten

Ziel ist es laut Stadt, das Stadtbild rund um touristisch stark frequentierte Bereiche wie Domumfeld oder Altstadt gestalterisch aufzuwerten.

Einschränkungen bei Möbeln

Die Auswahl der erlaubten Möblierung wird ebenfalls deutlich eingeschränkt. Nicht mehr zulässig sind:

  • Monoblock-Stühle
  • Bierzeltgarnituren
  • Palettenmöbel
  • Tisch-Bank-Kombinationen
  • Stehtische (nur mit gesonderter Genehmigung möglich)

Erlaubt bleibt klassische Einzelbestuhlung oder Sitzbänke mit Rückenlehne. Diese dürfen maximal 1,20 Meter lang sein.

Werbung nur noch stark begrenzt

Auch Werbeelemente im Außenbereich werden reduziert:

  • Zusätzliche Werbeträger wie Beachflags, Tafeln oder Fahnen sind nicht erlaubt
  • Werbung an Pflanzkübeln oder Abgrenzungselementen ist unzulässig
  • Innerhalb der genehmigten Fläche darf maximal ein Kundenstopper aufgestellt werden
  • Kreidegeschriebene Tageskarten bleiben erlaubt

Kaum noch Abgrenzungen auf Plätzen

Besonders einschneidend: Auf öffentlichen Plätzen innerhalb der Internationalen Zone sind Aufstellelemente oder Abgrenzungen grundsätzlich nicht zugelassen. Das gilt unter anderem für den Heumarkt oder den Alter Markt.

Damit soll verhindert werden, dass Außengastronomieflächen sich optisch oder physisch vom öffentlichen Raum abschotten.

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Diese neuen Grundregeln gelten künftig stadtweit

Zusätzlich zu den Sonderregelungen in der Internationalen Zone führt die Stadt Köln neue Vorgaben ein, die für Außengastronomie im gesamten Stadtgebiet gelten.

Mehr Platz für Fußgänger

Auf Gehwegen muss künftig eine hindernisfreie Gehbahn freigehalten werden:

  • mindestens 1,80 Meter bei Neubautenmindestens 1,50 Meter im Bestand

Zusätzlich sind Sicherheitsabstände einzuhalten:

  • 30 bis 50 cm zur Fahrbahn – je nach Verkehrssituation
  • rund 5 Meter Abstand zu Kreuzungen und Zebrastreifen regelwerk_aussengastronomie

In stark frequentierten Straßen kann die erforderliche Gehwegbreite im Einzelfall noch größer ausfallen.

Gas-Heizpilze werden verboten

Gasbetriebene Heizpilze oder Heizstrahler dürfen künftig grundsätzlich nicht mehr eingesetzt werden.

Als Alternative nennt die Stadt etwa:

  • Decken oder Sitzkissen
  • elektrische Infrarotlösungen (bei vorhandener Stromversorgung)

Verboten sind außerdem:

  • Teppiche oder zusätzliche Bodenbeläge
  • Holzplanken oder Kunstrasen
  • Sandflächen

Außengastronomie auch auf Parkplätzen möglich

Wenn auf Gehwegen nicht genügend Platz vorhanden ist, können künftig unter bestimmten Voraussetzungen auch Parkplätze für Außengastronomie genutzt werden – etwa als Kompensationsfläche.

Dann sind jedoch zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen wie Poller oder Podeste mit Geländer erforderlich.

Reinigungspflichten für Betreiber

Die genutzten Flächen müssen:

  • täglich gereinigt werden
  • frei von Müll bleiben
  • außerhalb des Genehmigungszeitraums vollständig geräumt werden

Damit werden bis 2028 alle Außengastronomien in Köln an die neuen Vorgaben angepasst.

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