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Pferde Rosenmontagszug Köln 2023

Das sind die Regeln für Pferde beim Rosenmontagszug in Köln

Pferde sind ein fester Bestandteil des Rosenmontagszuges in Köln. 2024 werden laut Festkomitee 200 Pferde beim Rosenmontagszug mitlaufen. Eine große Zahl. Gleichwohl wurde der Einsatz von Pferden in den vergangenen Jahren von Tierschützern immer wieder kritisiert. Beim Rosenmontagszug 2018 waren auf am Appellhofplatz Pferde einer Kutsche durchgegangen. Vier Personen wurden damals verletzt.

Das Land NRW hat bereits 2020 neue Leitlinien für den Umgang von Pferden in Karnevalsumzügen festgelegt und sie dann Anfang 2022 endgültig beschlossen. Vergangenes Jahr kamen die Regeln erstmals zum Einsatz. (Foto: Festkomitee Kölner Karneval)

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  • Alle Streckenabschnitte des Rosenmontagszuges müssen binnen 10 Minuten durch einen Tierarzt erreichbar sein.
  • Gerittene Pferde und Gespanne sollen am Anfang oder am Ende des Zuges platziert werden. Pferde sollen möglichst nicht direkt neben Blaskapellen laufen.
  • Jedes Pferd muss eine Begleitperson haben. Die muss mindestens 16 Jahre alt sein und durch den regelmäßigen Umgang mit dem Pferd vertraut sein.
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  • Pferde sollen bis unmittelbar vor Beginn des Zuges mit Essen und Trinken versorgt werden. Auch nach dem Zug sollen Pferde noch vor dem Verladen Essen und Trinken erhalten.
  • Wer auf Pferden reitet oder sie begleitet, darf keinen Alkohol trinken und nicht rauchen. Das Handy darf er nur in Notfallsituationen benutzen.
  • Jedes Pferd muss eine Eignungsuntersuchung durch einen Tierarzt bestehen. Dabei wird geprüft, ob es psychisch und physisch geeignet ist. Dabei müssen die Pferde unter anderem eine Gelassenheitsprüfung bestehen.
  • Ein Gehörschutz für Pferde ist verboten. Schauklappen dürfen nur Pferde tragen, die daran gewöhnt sind.
  • Die eingesetzten Pferde sollten ein Alter zwischen 6 und 20 Jahren haben.
  • Die Reiter benötigen den Deutschen Reitpass als Mindestvoraussetzung und müssen für das vergangene Jahr mindestens 30 Reitstunden vorweisen können, davon 10 in den 4 Monaten vor dem Umzug unter Anleitung eines Reitlehrers (mindestens FN-Trainer C)
  • Das Gewicht der Reiter darf nicht mehr als 15 Prozent des Pferdes betragen.
  • Es ist verboten, den Pferden Dopingmittel zu verabreichen.
  • Es muss an mehreren Abschnitten des Rosenmontagszuges Möglichkeiten geben, Pferde aus dem Zug zu nehmen.

Auch die Tierschutzbeauftragte des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV) hat ihr Kommen angekündigt, wie die Stadt Köln in einer Mitteilung erklärte.

Überprüft werden auch die Transportmittel, mit denen die Pferde nach Köln gebracht werden, und die eingesetzten Kutschen sowie das Gewicht der Reiter*innen. Vorgenommen werden die Inspektionen an den verschiedenen Aufstellorten und im Anschluss an den Umzug.

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