Bis 2024 konnte man in Köln für eine vergleichsweise moderate Jahresgebühr von 30 Euro einen Anwohnerparkausweis beantragen. Das ist nun vorbei: Bereits seit Oktober 2024 griff eine Übergangsregelung, seit dem 1. März 2025 sind nun endgültig die neuen Tarife der Stadt Köln in Kraft.
Statt 30 Euro müssen Kölner Autobesitzer ab sofort 100 Euro oder mehr bezahlen – oder haben gar keinen Anspruch mehr auf einen Parkausweis. Die Höhe der Gebühren richtet sich nun erstmals nach der Fahrzeuglänge. Heißt: Je länger ein Fahrzeug, desto höher die Gebühren.
Fahrzeuglänge regelt ab 2025 Gebühr fürs Bewohnerparken
Die Jahresgebühr beträgt dann in Abhängigkeit von der Fahrzeuglänge – unterschieden werden drei verschiedene Fahrzeuglängenklassen – 100, 110 oder 120 Euro.
- Für Fahrzeuge mit einer Länge bis maximal 4.109 Millimetern sind 100 Euro jährlich zu entrichten.
- Für Fahrzeuge mit einer Länge über 4.709 Millimetern beträgt die Jahresgebühr 120 Euro.
- Für alle Fahrzeuge, die sich zwischen diesen Längenmaßen befinden, sind im Jahr 110 Euro zu zahlen.
Besitzer von Fahrzeugen mit einer Länge von mehr als 5.600 Millimetern haben generell keinen Anspruch mehr auf einen Bewohnerausweis.
Wer den Parkausweis direkt für 24 Monate beantragt, spart etwas Geld im Vergleich zu einer 12-monatigen Laufzeit. Die Tarife liegen dann bei 170, 190 und 210 Euro. Der Bewohnerparkausweis kann mit diesem Formular der Stadt Köln auch online beantragt werden.
Die Stadt Köln erhält zunächst deutlich höhere Einnahmen. In Köln gab es 2022 knapp 60.000 Bewohnerparkausweise. Die Einnahmen lagen bislang bei knapp 1,8 Mio. Bei einer durchschnittlichen Jahresgebühr erhöhen sich diese Einnahmen auf 6 Mio. Euro.
Fahrzeughalten sollen durch höhere Gebühren dazu gebracht werden, vermehrt auf den ÖPNV umzusteigen. Die Verkehrswende kommt in Köln aufgrund gravierender Probleme der KVB jedoch nicht voran. Der KVB fehlt es an Personal und Zügen. Die Fahrpläne mussten allein 2024 mehrfach ausgedünnt werden.