Festkomitee gibt bekannt: Diese Corona-Regeln gelten zur Karnevalssession 2022

Das Kölner Festkomitee hat die Vorgaben vorgestellt, nach denen die anstehende Session stattfinden soll. Wer geimpft oder genesen ist, oder einen PCR-Test vorweisen kann, soll laut dem Kölner Festkomitee eine weitgehend „normale“ Karnevalsession ohne Einschränkungen erleben können.

Am 18. August hatten sich Vertreter der NRW-Landesregierung und des Karnevals getroffen und sich auf ein umfangreiches 3G-Konzept geeignet, das wiederum volle Säle und Sicherheit garantieren soll. (Foto: Festkomitee Kölner Karneval)

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Diese Regeln gelten im Kölner Karneval

Konkret bedeutet das:

  • Geimpfte und Genesene können an allen Karnevalsveranstaltungen ohne Beschränkungen teilnehmen – PCR-Test ermöglicht auch ungeimpften Personen den Zugang zu Innenräumen
  • Volle Säle bei Karnevalssitzungen, -bällen und -partys sind in dieser Session wieder möglich
  • Bei Karnevalszügen gilt eine 3G-Pflicht – wie hier die Umsetzung aussieht, muss derzeit noch geprüft werden.

Die vorgestellten Voraussetzungen bedeuten auch: Es wird keine generelle 2G-Pflicht im Kölner Karneval geben. Zum Vergleich: Zur Sessionseröffnung auf dem Kölner Heumarkt am 11.11. etwa ist sind lediglich geimpfte oder genesene Personen zugelassen (hier die Infos dazu). 

„Wer immunisiert ist, kann an allen Karnevalsveranstaltungen teilnehmen – und das aller Voraussicht nach auch wieder in vollen Sälen. Unsere Karnevalsgesellschaften können sich nun darauf einstellen, die organisatorischen Voraussetzungen für die Kontrolle der Impf-, Genesungs- und Testnachweise zu schaffen”, sagt Christoph Kuckelkorn, Präsident des Festkomitees Kölner Karneval, in einer Mitteilung.

Warum ein PCR-Test in Sälen?

Schon in dieser Session wird es also wieder volle Säle geben. Dazu wird in vielen Fällen ein Schnelltest allerdings nicht ausreichen. Grund hierfür sind die kölschen Schwingungen, die typischerweise bei Sitzungen und anderen Veranstaltungen entstehen – also Singen, Blasmusik und weitere Aktivitäten.

Je nach Format und Veranstaltung kann bei Karnevalsumzügen auch ein Antigen-Schnelltest ausreichen. Das kommt jeweils auf den Einzelfall an.

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Können auch Kinder Karneval feiern?

Ja. Kinder sollen, obwohl nicht geimpft, ebenfalls auf Veranstaltungen gehen können. „Sie gelten im Sinne der Coronaschutzverordnung durch die engmaschige Kontrolle durch regelmäßige, standardisierte Tests in Kitas und Schulen als getestet und dürfen daher auch an Veranstaltungen in Innenräumen uneingeschränkt teilnehmen“, erklärte das Festkomitee.

Neue Corona-Regeln in NRW

Durch die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW wurde das Inzidenz-Stufenmodell praktisch abgeschafft. Künftig gibt es nur noch einen Grenzwert, Lockdowns und Schließungen sind ebenfalls vom Tisch. Der 1. FC Köln wird wieder mehr Zuschauer ins Stadion lassen können und auch in der Lanxess Arena sind die ersten Großkonzerte mit einer Kapazität von 16.500 Zuschauern in Planug. Hier liest du, was konkret in Köln und NRW ab dem 20. August gilt.

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