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Köln verlängert verschärfte Ausgangssperre bis mindestens 17. Mai

Der Krisenstab der Stadt Köln hat am Freitag bekanntgegeben, dass die Stadt Köln die Ausgangssperre bis mindestens zum 17. Mai verlängert. Die Stadt sieht die zuletzt fallenden Inzidenz-Werte in Köln (hier mehr dazu) als Beleg, dass die Ausgangsbeschränkung ein wirksames Mittel sei. „Wir gehen in großen Schritten in die richtige Richtung“, sagte Oberbürgermeisterin Henriette Reker.

Köln hält außerdem an schärferen Maßnahmen im Vergleich zum Bund fest: In der bundesweiten Notbremse gelten Ausgangsbeschränkungen von 22 Uhr bis 5 Uhr morgens. Außerdem ist es erlaubt, bis Mitternacht alleine draußen Sport zu machen oder spazieren zu gehen (auch alleine).

In Köln gilt die Ausgangssperre ab 21 Uhr, also bereits eine Stunde früher. Sport machen im Freien oder spazieren zu gehen ist danach nicht mehr erlaubt. Unter welchen Umständen man nach draußen darf, lest ihr weiter unten.

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Aufgrund der Corona-Zahlen in Köln hatte der Krisenstab der Stadt Köln eine nächtliche Ausgangsperre für Köln beschlossen, die seit dem 17.4. gilt.

Was bedeutet die Ausgangssperre in Köln konkret? Hier lest ihr die wichtigsten Fakten:

Die Ausgangssperre gilt ab 24 Uhr des 16.04.2021, tritt also in der Nacht von Freitag auf Samstag in Kraft. Die Menschen in Köln dürfen zwischen 21 Uhr abends und 5 Uhr morgens nicht mehr ohne triftigen Grund auf die Straße gehen bzw. „den privaten Bereich verlassen“.

Kann ich nach 21 Uhr noch einkaufen gehen?

Nein. Einkaufen nach 21 Uhr gilt nicht als triftiger Grund. Die Supermärkte dürften aber geöffnet bleiben. Rewe und Penny kündigten laut Express dennoch an, ihre Märkte ab 21 Uhr zu schließen.

Darf ich meinen Hund ausführen?

Ja, Gassi gehen ist auch nach 21 Uhr erlaubt. Joggen gehen ist nicht mehr erlaubt.

Dürfen Lieferdienste nach 21 Uhr noch kommen essen ausliefern?

Ja, das ist erlaubt. Essen abholen aber nicht.

Welche Strafe droht, wenn ich dagegen verstoße?

Es droht ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro. Obdachlose sind von der Verordnung ausgeschlossen, da sie keine Unterkunft haben.

Was gilt sonst noch als triftiger Grund?

Die Stadt Köln nennt folgende Gründe, wann man das Haus noch verlasen darf:

  1. Abwendung einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,
  2. Ausübung beruflicher und dienstlicher Tätigkeiten, einschließlich der unaufschiebbaren beruflichen, dienstlichen oder akademischen Ausbildung sowie der Teilnahme ehrenamtlich tätiger Personen an Übungen und Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst, jeweils die An- und Abreise auf direktem Weg zu diesen Tätigkeiten eingeschlossen,
  3. Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Leistungen,
  4. Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, insbesondere die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich,
  5. Begleitung und Betreuung von sterbenden Personen und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen,
  6. unaufschiebbare Handlungen zur Versorgung von Tieren sowie Maßnahmen der Tierseuchenprävention und zur Vermeidung von Wildschäden,
  7. sonstige vergleichbar gewichtige und unabweisbare Gründe.

Wann wird die Ausgangsperre wieder aufgehoben?

Die Stadt Köln nannte bislang keinen Wert oder Datum, wann die Ausgangsperre wieder aufgehoben wird.

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5 Kommentare

  • Veronika Biermann

    Ich bin beruflich spät abends unterwegs.
    Ich hab in der Zeit, der Ausgangssperre , noch keine Kontrolle gesehen.
    Auch eine Masken Kontrolle in Bus und Bahn fehlt.
    Wie werden die Regeln umgesetzt, ohne Kontrolle?

  • Wenn die Ausgangssperre ab sofort gelten soll, ist die Uhrzeit auf der Titelseite falsch…
    Dort müsste für den 17.04. 0:00 Uhr stehen 😉

  • Man darf also nach 21 Uhr nicht mehr im Supermarkt einkaufen gehen, diese dürfen aber geöffnet bleiben. Ich frage mich nur, für wen?
    Respekt an die Entscheider, die sowas verordnen. Trauen sich wohl nicht, dann konsequent auch die Supermärkte, Tankstellen ect. zu schließen.

    • Christian Sutor

      Ich darf nicht Essen abholen, aber der Fahrer darf zu mir. Homeless people dürfen AmHIV verseucht und mit Läusen auch noch COVID verbreiten, aber wenn ich bis nachts im Büro arbeite, darf ich nicht für meine Gesundheit alleine in der frischen Luft laufen. Und Hauptsache der Hund (mit Frau/Mann + DIVERS!!) muss systemrelevant unterstützen Volk.
      Die Dümmsten unter uns werden anscheinend Politiker: 1 Jahr COVID und nichts dazugelernt – im Gegenteil. Null medizinisch indizierte, einheitliche Massnahmen. Einfach nur noch erbärmlich.

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